Laut aktuellem Urteil dürfen die deutschen Steuerzahler ihre Kosten für Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberater nur noch gering als Sonderausgabe absetzen. Die Begründung schlägt dem Fass jedoch den Boden aus und zeigt, wie weit der Bundesfinanzhof mittlerweile an der Realität vorbei urteilt.
In der Begründung heißt es, jeder Einkommenssteuerzahler ist in der Lage seine Erklärung selbst ohne Probleme anfertigen zu können. Die Zunft der Steuerberater somit überflüssig und für Privatpersonen nicht notwendig. Wer jemals eine Steuererklärung mit unterschiedlichen Bögen anfertigen musste, weiß wie weit diese Aussage einen Schlag in jedes Gesicht des mündigen Bürgers darstellt.
Mit anderen Worten, die Deutschen sind einfach nur zu dumm und faul für die Anfertigung der Steuererklärung. Diese sei zwar nicht gerade einfach, aber durchaus richtig zu schaffen, wenn man sich nicht zu blöd anstellt.
Wie sehr der Bundesfinanzhof in München gesellschaftsfremd agiert, zeigt der HInweis, dass schließlich ja jeder Bürger zum Finanzamt gehen kann und dort seinen Sachbearbeiter bei fragen darf, wenn es Problemstellungen bei der Einkommenssteuererklärung gibt. Die Tatsache, dass Finanzbeamte schon seit Jahren ihren Pflichten, aufgrund von Unterbesetzung, nicht mehr umfassend nachgehen können, wird völlig ignoriert.
Ich persönlich habe vor 4 Jahren den Versuch gestartet und meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt aufgesucht und mit Fragen um eine Hilfestellung gebeten. Dieser war sichtlich nicht auf Kundenkontakt eingestellt und verwies mich nach ca. 2 Minuten auf die gewerblichen Steuerberater mit den Worten: „Das Finanzamt kann den Steuerzahler nicht beraten!“
Entweder haben dann die deutschen Finanzämter einen falschen Auftrag und die Beamten wissen eigentlich gar nicht was ihr Aufgabengebiet ist, oder aber der Bundesfinanzhof wälzt die Verantwortung ganz einfach auf die Bundesländer ab und stiehlt sich so unverantwortlich aus der Verantwortung. In beiden Fällen ein Skandal!