Es ist schon erstaunlich! Wer im Parlament der Europäischen Union in Straßburg oder anderswo arbeitet, der hat vor einiger Zeit einen Fragebogen bekommen, in welchem er zum Beispiel folgende Fragen beantworten sollte:
„Hatte eines ihrer Familienmitglieder eine Geisteskrankheit?“
„Haben Sie je selbst einen Neurologen, Psychiater, Analytiker oder Therapeuten aufgesucht?“
„Nennen Sie das Datum Ihrer letzten Periode.“
Dieser Fragebogen mit 25 teils sehr intimen Fragen ist zudem Bestandteil des Einstellungstests, wer die Angaben verweigert oder nachweisbar falsch ausfüllt, wird wahrscheinlich im Bewerbungsprozess ausgesiebt.
Als besonders dreist entpuppt sich jedoch die Tatsache, dass diese Daten über 30 Jahre gespeichert werden und sogar jedes Jahr neu erhoben werden sollen. Wodurch dem fass jedoch noch zusätzlich der Boden ausgeschlagen wird ist der zusätzliche jährliche Blut- und Urintest. Das ist Überwachung pur!
Die angestellten Mitarbeiter des Parlaments sind berechtigterweise entsetzt und wütend zugleich. Der medizinische Dienst des EU-Apparates entpuppt sich als hier als Datensammelmaschine, ohne auch nur das recht dafür zu haben. Offiziell lautet die Begründung ganz lapidar „versicherungstechnische Gründe“.
Versucht hier vielleicht jemand die Angestellten des EU-Parlaments erpressbar zu machen? Wer steckt eigentlich genau hinter der Forderung – wirklich eine Versicherung?
Der Skandal verbreitet sich jedenfalls wie ein Lauffeuer und erinnert an die Daimler-Benz-Blut-Affäre. Es wird deutlich, dass mittlerweile massiv persönliche Daten von Arbeitgebern eingefordert werden, die nicht das recht dazu haben – selbst im öffentlichen Dienst auf EU-Ebene. Das Thema Datenschutz muss wesentlich sensibler in gesetzliche Rahmen gefasst werden und vor allem im Arbeitsrecht deutlich verankert werden. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber sehr intime Daten ungestraft abfragen können. Hier müssen schnell Gerichtsurteile auf EU-Ebene her, welche diesem unsäglichen Treiben einen Riegel vorschieben.