Die Jobsuche – Arbeit ganz einfach finden
Die Jobsuche ist eine Wissenschaft für sich. Die passenden Jobs findet der Bewerber heute kaum noch in der Tageszeitung. Die meisten Stellenangebote für Ihre Arbeit finden Sie im Internet. Das Netz ist für die Jobsuche, vor allem international, unerlässlich geworden.
Einen Job zu finden ist in der heutigen Zeit in Deutschland eh nicht gerade einfach, die Suche nach Arbeit und dem richtigen Jobangebot gestaltet sich schwieriger als je zuvor. Auch die Anforderungen an die Arbeitnehmer sind immens gestiegen.
Lassen Sie sich von Rückschlägen nicht entmutigen, eine Absage bei der Jobsuche ist nicht Ihre Schuld, sondern oft die Schuld der Personalpolitik im Unternehmen. Gegenwärtig besteht ein Überangebot an Arbeitskräften in Deutschland, welches ursächlich ist für die hohe Anzahl von Absagen.
Egal, ob Sie sich heute als Lehrer oder im Marketing oder in einem anderen Bereich bewerben. Die Aussicht auf Arbeit in Deutschland ist nicht gerade gut. Nie war das Stellenangebot so spezialisiert wie heute, nie waren der Bewerber zu hoch qualifiziert wie heute. Trotzdem ist die Suche nach dem Job im Heuhaufen nicht ausweglos. Bleiben Sie am Ball!
Das Stellenangebot richtig verstehen – Jobangebote nach dem neuen AGG
Ein Stellenangebot sollten Sie richtig lesen, bevor Sie sich auf den Job bewerben. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, werden die Stellenangebote in Zukunft anders formuliert werden müssen. Vermutlich geht dann aus dem eigentlichen Stellenangebot nicht mehr exakt hervor, welche Arbeitskraft für die bestimmte Tätigkeit benötigt wird. Es empfiehlt sich daher, durch den telefonischen Kontakt zum Unternehmen zu erfragen welche Voraussetzungen für die Arbeit zu erbringen sind.
Natürlich können Sie auch nicht am Telefon erwarten, dass die Unternehmen hier direkte Angaben zum Stellenangebot machen, aber einen Versuch ist es wert.
Fakt ist jedenfalls, dass in Deutschland seit dem 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft ist. In Bezug auf Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, Alter, sexueller Identität oder aufgrund einer Behinderung, darf niemand einen Nachteil erhalten. Sollten Arbeitgeber trotzdem ein Stellenangebot mit Einschränkungen belegen, so muss dies unabdingbar für die Tätigkeit notwendig sein. Der Bewerber hat bei einer Ablehnung das Recht auf Schadensersatz, wenn die Einschränkung nicht zulässig ist.
Die befürchtete Klageflut ist bis jetzt ausgeblieben. Einzige Auswirkung ist, dass Stellenanzeigen nicht mehr die Tatsachen widerspiegeln und Bewerber noch genauer hinschauen müssen, wo sie sich bewerben. Aus dem Jobangebot geht nicht mehr genau hervor, welche Person wirklich gesucht wird. Das AGG ist wichtig und setzt Zeichen, greift aber in der Praxis bei den Jobangeboten der Wirtschaft ins Leere.
Weiterführende Informationen zur Jobsuche: