Nach falsch formulierten Stellenanzeigen suchen, eine Bewerbung erstellen, auf die Absage des Unternehmens warten und ganz einfach mit der Rechtsschutzversicherung das Unternehmen verklagen.
Diesen Weg scheinen einige Menschen zu ihrer Haupteinnahmequelle gemacht zu haben und sich beruflich auf die Bewerbungs-Abzocke zu spezialisieren. Kein Scherz!
Wer jedoch als solcher Abzocker erkannt wird, der bekommt in der Regel kein Recht zugesprochen. Dies zeigt zum Beispiel der Fall einer Frau vor dem Landesarbeitsgericht die 42 Jahre alt war und sich auf eine Stelle beworben hatte, die für bis 35-Jährige ausgeschrieben war. Laut Anti-Diskriminierungsgesetz ist das strafbar, allerdings hatte die Frau sich auch auf zwei weitere Stellenanzeigen beworben, die in gleicher Weise eine Altergrenze vorgeschrieben haben. Das Arbeitsgericht erkannte daraufhin den Vorsatz der Bewerberin, lediglich die Entschädigung kassieren zu wollen. Glück für die Unternehmen 😉
Dieser Fall zeigt aber auch sehr schön, wie wichtig mittlerweile die richtige Formulierung in Stellenanzeigen geworden ist.