Das BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat die Aufgabe innerhalb der Gesellschaft für jeden eine Ausbildung zu ermöglichen der es aus eigener finanzieller Kraft nicht schaffen kann. Das BAföG ist daher als staatliche Unterstützung für Menschen zu sehen, die aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht am deutschen Bildungssystem partizipieren können.

Unter der Regierung Schröder gab es eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, so dass mehr Menschen als vorher Anspruch auf Förderung nach dem neuen Gesetz haben. Das Gesetz wurde erweitert, aber auch der Missbrauch bzw. ungerechtfertigte Leistungannahme bekämpft.

Kriterien für Förderung nach dem BAföG

Wer Unterstützung zur Ausbildung, zum Studium oder zum Meister nach dem BAföG in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich über die Kriterien informieren.
Ein Kriterium für die Förderung ist die Ausbildung selbst. Nicht jede Ausbildung wird nach dem Gesetz gefördert, daher ist es wichtig, sich vor Beginn der Ausbildung, des Studiums oder des Meisterlehrganges über der Förderung nach dem Gesetz zu erkundigen.

Du solltest aber auch deine persönlichen Voraussetzungen mit den Kriterien abgleichen. Hier spielen Alter, Staatsangehörigkeit oder Eignung für Studium oder Ausbildung eine wichtige Rolle.
Erfüllst du diese notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung, dann solltest du deine finanzielle Situation in Augenschein nehmen und dein Erspartes auf die Waage legen, denn dies fließt in die Berechnung mit ein. Solltest du nicht elternunabhängig gefördert werden, so geht das Einkommen der Eltern in die Berechnung mit ein. Führst du mit einem Lebensgefährten einen eigenen Haushalt, so wird auch dessen Einkommen berücksichtigt.

Bundesverwaltungsamt und Adressänderung

Das Bundesverwaltungsamt ist mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragt. Wer nach dem Studium seinen Wohnort bzw. seine Adresse ändert, was nun einmal die meisten Studenten machen, der sollte unbedingt dem Bundesverwaltungsamt seine neue Adresse mitteilen. Wer das nicht macht, hat mit einer Zahlung von ca. 25 EUR zu rechnen, welche das Bundesverwaltungsamt für die Anfrage beim Einwohnermeldeamt geltend macht.

Es passiert natürlich sehr häufig, dass man nach dem Studium umzieht und nicht weiß, dass man dem Bundesverwaltungsamt die Adressänderung mitteilen muss. Hier fehlt oftmals die Kommunikation durch das Bundesverwaltungsamt und die Studentenwerke, welche die Studenten darüber nicht in Kenntnis setzen.

Rückzahlung von Geld nach dem BAföG

Die Rückzahlung der Förderung nach dem BAföG ist unterschiedlich. Es gibt bestimmte Leistungen, die du nicht zurückzahlen musst, beispielsweise das Schüler-BAföG für den zweiten Bildungsweg.
In der Regel sind die Schulden beim Staat, die der Geförderte auf sich lädt, gut investiert. Der Empfänger der Leistung hat in seine Bildung investiert und bekommt wahrscheinlich ein Vielfaches zurück, so die landläufige Meinung.

Fakt ist jedoch, dass aufgrund des Einstellungsstopps deutscher Unternehmen die Absolventen oft auf ihren Ausbildungsschulden sitzen bleiben und das Geld nicht unbedingt durch gut bezahlte Jobs wieder reinholen. Vor allem Kulturwissenschaftler bekommen heute nach der akademischen Ausbildung kaum Jobs, gut bezahlte Jobs sind noch seltener.

Wer Leistungen nach dem BAföG bezogen hat bekommt in der Regel nach ca. 5 Jahren einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt mit der Aufforderung zur Rückzahlung. Die Rückzahlung kann entweder in Raten erfolgen oder mit einer einmaligen Rückzahlung. Die einmalige Zahlung beinhaltet einen Nachlass, welcher sich nach der Höhe der insgesamt zu zahlenden Summe richtet.

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