Das Berufsbild gibt es schon seit Jahrtausenden. Mit dem Entstehen von Zivilisationen bedarf es einer Rechtsprechung, welche zwischen Konfliktparteien vermittelt und Autorität besitzt. Andernfalls droht Selbstjustiz, welche in immer neuen Konfrontationen endet.
Der Richter ist kein Beamter und unterliegt dem Deutschen Richtergesetz. Er bekleidet das Richteramt in sämtlichen Gerichtszweigen, wie Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht oder Disziplinargericht. Der Richter muss neutral sein und darf sich nicht als abhängig vom Staat betrachten. Ein Richter spricht Recht, aufgrund von Sachverhalten und Gesetzen.
Sachverhalte können sich jedoch ändern und plötzlich in einem anderen Licht erscheinen. Ebenso sind Richter auch nur Menschen, die sich bemühen vorurteilsfrei zu entscheiden. Daher ist dem Stand keine Unfehlbarkeit unterstellt. Aus diesem Grund sind in bestimmten Fällen die Revisionen von Urteilen möglich, die dann an einem anderen Gericht, in nächst höherer Instanz erörtert werden.
Gehalt und Besoldung als Richter/in
In Deutschland werden die Gehälter der Richter und Staatsanwälte durch das Besoldungssystem geregelt. Die Besoldungsgruppen und -stufen sind im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und in den entsprechenden Landesbesoldungsgesetzen festgelegt.
Einstiegsbesoldung:
Ein Richter oder eine Richterin beginnt in der Regel in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 16, abhängig von der Juristenausbildung und Berufserfahrung.
Aufstiegs- und Erfahrungsstufen:
Mit zunehmender Berufserfahrung und Beförderungen können Richter in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen (z.B. von A 13 auf A 14 oder A 15).
Besoldung im höheren Dienst:
Höhere Besoldungsgruppen wie A 16 bis A 16 können für leitende Richter und erfahrene Juristen gelten.
Beispielhafte Brutto-Gehälter:
A 13: ca. 4.700 bis 5.600 Euro monatlich (brutto)
A 14: ca. 5.400 bis 6.700 Euro monatlich (brutto)
A 15: ca. 6.300 bis 7.900 Euro monatlich (brutto)
Besonderheiten beim Gehalt:
Zusätzlich zur Grundbesoldung erhalten Richter verschiedene Zulagen, wie beispielsweise Familienzuschläge. Die genauen Beträge können je nach Bundesland und Dienstposten variieren.
Bundesrichter und Bundesanwälte:
Für Bundesrichter und Bundesanwälte gelten gesonderte Regelungen. Diese Berufe sind dem Bundesbesoldungsgesetz unterworfen.
Nebeneinkünfte:
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Richter auch die Möglichkeit haben, Nebeneinkünfte zu erzielen, beispielsweise durch Lehrtätigkeiten an Universitäten oder durch Gutachtertätigkeiten.
Studium und Ausbildung zum Richter / zur Richterin
Welchen Schulabschluss braucht man als Richter? Die grundlegende Voraussetzung für eine Richterposition ist in der Regel ein abgeschlossenes Jurastudium. Dies kann ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder eine vergleichbare juristische Ausbildung sein.
Nach dem Jurastudium muss die Zulassung als Volljurist erfolgen. Dies erfolgt in der Regel durch das Bestehen der entsprechenden juristischen Staatsexamina oder vergleichbarer Prüfungen, die je nach Rechtssystem variieren können.
Viele Richterpositionen erfordern eine bestimmte Berufserfahrung als Volljurist. Dies kann durch die Teilnahme am juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erreicht werden, der praktische Erfahrungen in verschiedenen juristischen Bereichen vermittelt.
In einigen Ländern ist für die Tätigkeit als Richter eine besondere Befähigung zum Richteramt erforderlich. Diese kann durch eine erfolgreiche Laufbahnprüfung oder ein ähnliches Auswahlverfahren nachgewiesen werden.
Je nach dem spezifischen Bereich des Rechtssystems, für den der Richter vorgesehen ist (z.B. Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht), können zusätzliche fachliche Qualifikationen erforderlich sein.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Richter?
Die Ausbildung zum Richter dauert in Deutschland etwa 7-8 Jahre, einschließlich des Jurastudiums (circa 4-5 Jahre) und des Referendariats (2 Jahre) sowie der anschließenden Zulassung und Befähigung zum Richteramt.
Voraussetzungen für Richter
Ein Richter muss zu das geltende Recht beachten und darf sich nicht durch Bestechung, Medien, Vorurteile, Lobbyisten oder anderen Sachverhalte leiten lassen. Was im Gerichtssaal zur Urteilsfindung dient, muss sich ausschließlich aus Beweisen, Zeugenaussagen und Akten heraus erschließen.
Richter müssen unabhängig agieren und dürfen nicht durch externe Einflüsse oder Druck beeinflusst werden. Diese Unabhängigkeit ist entscheidend, um faire und gerechte Entscheidungen zu treffen.
Sie sollten eine hohe moralische Integrität und ethische Standards aufweisen. Die Integrität ist wesentlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsprechung zu erhalten.
Gutes Urteilsvermögen ist unerlässlich, um angemessene und gerechte Entscheidungen zu treffen. Dies erfordert oft das Abwägen verschiedener Interessen und das Berücksichtigen verschiedener Perspektiven.
Gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten sind wichtig, um Entscheidungen klar und verständlich zu erklären sowie effektiv mit Anwälten, Prozessparteien und anderen Gerichtsbeteiligten zu interagieren.
Bewerbung als Richter/in
Stellenangebote ergeben sich meist bereits aus dem Studium heraus, im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss.
Teilweise wird sogar noch ein handgeschriebener nicht-tabellarischer Lebenslauf verlangt, zusätzlich der Antrag auf Einstellung in den Dienst als Richter auf Probe. Zudem ein Lichtbild, eine Erklärung ob Schulden bestehen, eine Erklärung zur Sichtung von Personalakten, Zeugniskopien der Staatsexamen, Vorstrafenerklärung und ggfs. noch weitere Unterlagen.
Die Oberlandesgerichte legen die erforderlichen Anforderungen selbst fest, weshalb es zu Unterscheidungen bei der Bewerbung kommt, je nach Ort des OLG. Daher kann hier auch keine einheitliche Aussage zur Bewerbung getroffen werden.
Trends und Entwicklung für das Richteramt
Die Zukunft bietet für Richter gute berufliche Chancen in Deutschland, es herrscht Personalmangel in diesem Bereich, bei steigenden Fallzahlen. Die Bereitschaft der Deutschen immer häufiger zu klagen, beansprucht das System stark.
Aufstieg innerhalb der Judikative
Viele Richter beginnen ihre Karriere an den unteren Gerichtsebenen und haben die Möglichkeit, durch Beförderungen und Ernennungen zu höheren Gerichten aufzusteigen.
Dies könnte den Weg zu Positionen wie Landesrichter, Oberlandesrichter, Senatsvorsitzender oder sogar Bundesrichter ebnen, abhängig von der Gerichtsstruktur des jeweiligen Landes.
Spezialisierung
Richter können sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, beispielsweise im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht. Eine Spezialisierung kann zu einer Vertiefung des Fachwissens und zu spezifischen Karrierechancen führen.
Internationale Karrieremöglichkeiten
In einigen Ländern haben Richter die Möglichkeit, internationale Karrierewege einzuschlagen, indem sie an internationalen Gerichtshöfen oder Organisationen teilnehmen oder in diplomatischen Funktionen tätig werden.
Lehrtätigkeiten und Forschung
Einige Richter entscheiden sich dafür, ihre Erfahrung und Kenntnisse durch Lehrtätigkeiten an Universitäten oder Fachhochschulen weiterzugeben. Sie können auch in der rechtlichen Forschung aktiv werden.
Alternative Streitbeilegung
Richter können sich für eine Karriere in der alternativen Streitbeilegung (ADR) entscheiden, indem sie beispielsweise als Schiedsrichter oder Mediatoren tätig werden. Dies erfordert oft spezielle Schulungen und Qualifikationen.
Verwaltung und Justizpolitik
Einige Richter wechseln in die Verwaltung oder Justizpolitik und werden beispielsweise Präsidenten von Gerichten oder arbeiten in Ministerien für Justiz oder Rechtspflege.
Nationale und internationale Organisationen
Richter können in nationalen oder internationalen Organisationen, die sich mit Rechtsfragen befassen, eine Rolle spielen, beispielsweise in Menschenrechtsorganisationen oder internationalen juristischen Gremien.
Rückzug in die Privatwirtschaft
Einige Richter entscheiden sich nach ihrer Amtszeit für eine Karriere in der Privatwirtschaft, indem sie als Rechtsanwälte in Anwaltskanzleien, in Unternehmen oder in beratenden Positionen tätig werden.
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