Du interessierst Dich für einen Job im Gesundheitswesen abseits der Schulmedizin? Als Heilpraktiker/in darf man auch ohne Medizinstudium Menschen behandeln – vielleicht wäre dieser Beruf ja genau das Richtige für Dich.
Den Beruf Heilpraktiker/in gibt es in Deutschland bereits lange. Die Tätigkeit ist im Heilpraktikergesetz (HeilprG) aus dem Jahr 1939 geregelt. Dort steht, dass Heilpraktiker nicht als Arzt oder Psychotherapeut approbiert sein müssen, um die Heilkunde auszuüben.
Doch erst in den letzten zwanzig Jahren steigt bei der Bevölkerung das Interesse an den sanften Heilern, wie Heilpraktiker wegen ihrer ganzheitlichen Herangehensweise häufig auch genannt werden. Denn anders als Schulmediziner sehen Heilpraktiker jede Erkrankung als eine Störung des Gesamtsystems, das aus Körper, Seele und Geist besteht.
Ferner unterscheiden sie nicht zwischen krank und gesund. Das spricht in der heutigen Zeit immer mehr Menschen an.
Video zu Ausbildung als Heilpraktiker/in
Gehalt als Heilpraktiker/in
Wie hoch der Verdienst in einem Beruf ist, lässt sich in der Regel im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nachprüfen. Für den Beruf liegen leider zu wenig Daten vor. Konkrete Angaben zum Verdienst als Heilpraktiker/in lassen sich demnach nicht machen. Das liegt vor allem daran, dass unter Heilpraktikern Festanstellungen die Ausnahme sind.
In der Regel macht man sich mit dem Berufsbild selbstständig und betreibt eine eigene Praxis. Damit einhergeht, dass die Höhe des Behandlungshonorars, das Patienten meist aus eigener Tasche zahlen, frei bestimmt werden kann.
Somit hängt der Verdienst als Heilpraktiker/in davon ab, ob man sich einen guten Kundenstamm aufgebaut hat und ob die eigene Praxis in einem einkommensschwächeren Gebiet oder in einer wohlhabenderen Region des Landes liegt.
Als Heilpraktiker/in in Ausbildung gibt es keine Ausbildungsvergütung. Für die Heilpraktikerausbildung fallen in der Regel sogar Kosten an, die privat zu tragen sind.
Ausbildung und Fortbildung als Heilpraktiker/in
Aktuell gibt es keine staatlich vorgeschriebene Ausbildung zum Heilpraktiker. Auch im Heilpraktikergesetz gibt es diesbezüglich keine Vorgaben. Was im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden muss, ist nicht definiert, verbindliche Lehrpläne gibt es nicht.
Entsprechend unterschiedlich sind die einzelnen Lehrgänge an den zahlreichen Heilpraktikerschulen gestaltet. Von Crashkursen bis zu mehrjährigen Ausbildungen gibt es unterschiedliche Angebote. Mal als Abendkurs, mal in Vollzeit, mal in Teilzeit organisiert. Weil eine gesetzliche Regelung bezüglich der Ausbildungsinhalte fehlt, kann es zu erheblichen Unterschieden kommen.
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein Ausbildungsmodell wählen, das an die eigenen medizinisch-therapeutischen Vorkenntnisse angepasst ist.
Allgemein gilt jedoch, dass eine fundierte Ausbildung als Heilpraktiker/in rund 3.000 Unterrichtsstunden umfassen sollte. Daher absolviert die Mehrheit eine dreijährige Ausbildung, welche die medizinischen Grundlagen von der Anatomie über die Biochemie bis hin zur Neurologie vermittelt.
Als angehende/r Heilpraktiker/in lernt man, ansteckende Krankheiten und akute Notfälle zu erkennen und zu versorgen. Später im Beruf darf nicht in allen Fällen selbst behandelt werden, teilweise müssen Patienten an Schulmediziner überwiesen werden. Auch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Heilpraktikern nicht erlaubt.
Um nach der Ausbildung als Heilpraktiker/in arbeiten zu dürfen, muss die staatliche Heilpraktikerprüfung abgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel beim zuständigen Landesgesundheitsamt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Befragung beim Amtsarzt. Abgefragt werden medizinische Grundlagen, Krankheitsbilder, Hygienevorschriften und Gesetze.
Eigenschaften und Voraussetzungen für die Naturheilkunde
Da es keine staatlich vorgeschriebene Ausbildung gibt, sind die Hürden, um Heilpraktiker/in zu werden, bei manchen Heilpraktikerschulen sehr niedrig. Mancherorts darf jede/r die Ausbildung absolvieren sofern er oder sie dafür bezahlt.
Grundsätzlich kann jede Schule eigene Voraussetzungen festlegen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass man nur als Heilpraktiker/in arbeiten darf, nachdem die staatliche Heilpraktikerprüfung erfolgreich abgelegt wurde, denn die Berufsbezeichnung ist staatlich geschützt. Zu der Heilpraktikerprüfung wird nur zugelassen, wer:
-mindestens einen Hauptschulabschluss besitzt;
-das 25. Lebensjahr vollendet hat;
-über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt oder deutsche/r Staatsbürger/in ist;
-ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt hat und nicht vorbestraft ist; und
-ein Gesundheitszeugnis vorgelegt hat, das die körperliche und geistige Eignung attestiert (das bedeutet, dass keine Süchte, ansteckenden oder chronischen Erkrankungen vorliegen).
Somit sollten Interessenten den Start der Ausbildung so legen, dass sie gegen Ausbildungsende mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben.
Bewerbung als Heilpraktiker/in
Bei der Bewerbung können Heilpraktikerschulen eigene Schwerpunkte setzen. Positiv im Auswahlprozess wirken sich medizinische Vorkenntnisse und gute Noten im Fach Biologie aus. Um durch die Ausbildung arztgleiche Kenntnisse zu erlangen, sollten Interessenten vor der Bewerbung an einer Heilpraktikerschule gezielt auf die Anzahl an Ausbildungsstunden sowie die Ausbildungsinhalte achten.
Ohne medizinische Vorbildung ergibt sich naturgemäß ein höherer Lernaufwand als bei Heilpraktikeranwärtern mit einer abgeschlossenen Ausbildung im therapeutisch-medizinischen Bereich. Ein weiterer Punkt, auf den es vor der Bewerbung zu achten gilt: Viele Lehrgänge schließen mit einer schulinternen Prüfung ab.
Eine schulinterne Prüfung berechtigt allerdings nicht dazu, als Heilpraktiker/in tätig zu werden. Dafür muss die staatliche Heilpraktikerprüfung abgelegt werden. Um die Anmeldung zu dieser Prüfung muss sich jede/r angehende/r Heilpraktiker/in selbst kümmern!
In manchen Regionen betragen die Wartezeiten bis zu einem Jahr, daher ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll. Gute Heilpraktikerschulen leisten jedoch Hilfe.
Trends und Perspektiven für das Berufsbild
in 2018 berichtete der NDR, dass 60 Prozent der Deutschen bereits mindestens einmal bei einem Heilpraktiker gewesen seien. Diese Zahl belegt, dass alternative Therapieverfahren im Trend liegen. Vor allem zwei Gründe gibt es für die steigende Beliebtheit: Als Heilpraktiker/in ist es möglich, Patienten mehr Zeit zu schenken und so intensivere Gespräche zu führen.
In Zeiten, in denen Ärzte durchschnittlich acht Minuten Zeit pro Patient/in aufbringen, ist das ein überzeugendes Argument für viele Kranke. Der zweite Grund liegt bei der Vielzahl an chronischen Schmerzerkrankungen. Manchmal lassen sich die Gründe für chronische Schmerzen beim Hausarzt nicht ergründen, auch die Behandlung ist nicht immer erfolgreich. Der ganzheitliche Ansatz beim Heilpraktiker scheint für viele Betroffene erfolgversprechender, daher suchen sie zusätzlich Hilfe beim sanften Heiler.
Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass es zu einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen kommen könnte. Im Jahr 2017 sprachen sich Mediziner im „Ärzteblatt“ dafür aus, die Ausbildung als Heilpraktiker/in einheitlich zu regeln.
Begründet haben die Ärzte ihr Ansinnen damit, dass es bisher für Patienten nicht klar sei, ob jemand der als Heilpraktiker arbeitet, tatsächlich eine gleichwertige Alternative zu einem Arzt sei. Auch viele Heilpraktikerverbände befürworten eine bessere Regelung im Sinne einer umfassenden Ausbildung.
Ähnliche Berufsbilder: