Du bist das geborene Organisationstalent, interessierst dich für Mathematik und du findest das Steuerrecht spannend? Vielleicht ist dann eine Ausbildung zum/zur Beamten/Beamtin im mittleren Steuerdienst genau der richtige Karriereweg für dich.
In diesem Berufsbild ist das Steuerrecht dein täglicher Begleiter und du sorgst mit deiner sorgfältigen Arbeitsweise dafür, dass im Finanzamt alles in geordneten Bahnen verläuft.
Beamte und Beamtinnen im mittleren Steuerdienst arbeiten bei Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien oder beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort beraten Sie die Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Steuerthemen, bearbeiten Anträge und prüfen Steuerbescheide.
Je nach Einsatzbereich können beispielsweise die Bewertung von Wohneigentum oder die Mahnung von ungezahlten Steuern ebenfalls zum täglichen Aufgabenbereich gehören. Darüber hinaus kannst du mit unterschiedlichen Steuerarten konfrontiert werden und übernimmst unterschiedliche Aufgabengebiete rund um die Festsetzung und Erhebung von Steuern.
Bei Fragen erteilst du Steuerpflichtigen Auskünfte zu Themen wie Umsatz-, Lohn- und Einkommenssteuer. Die Überprüfung von Zahlungsvorgängen sowie die Bearbeitung von unterschiedlichen Anträgen gehören zu den täglichen Aufgaben eines/einer Beamten/Beamtin im mittleren Steuerdienst.
Video zu Ausbildung als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst
Gehalt als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst
Für das Einkommen von Beamten und Beamtinnen sind je nach Amt Regelungen der Landesbesoldungsgesetze oder des Bundesbesoldungsgesetzes maßgeblich. Die Höhe deines monatlichen Bruttoeinkommens richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du eingestuft wirst.
In der Regel erfolgt bei Beamten und Beamtinnen im mittleren Steuerdienst zum Einstieg eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 6. Hier liegt das Einstiegsgehalt in Stufe 1 bei rund 2.320 Euro brutto pro Monat. Je nach Tätigkeit kann auch die Gruppe A 7 zugewiesen werden.
Im Laufe der Zeit steigt dein Einkommen kontinuierlich an. Je nach Einsatzbereich beim Finanzamt kannst du bis in die Besoldungsgruppe A 9 eingestuft werden, hier liegt das monatliche Bruttoeinkommen in Stufe 8 bei rund 3.600 Euro brutto. Zusätzlich kann dein Grundgehalt noch durch zusätzliche Vergütungen, Zulagen, Auslandsbesoldung und Familienzuschlag ergänzt werden.
Bei den genannten Angaben handelt es sich um Bruttogehälter. Hier solltest du jedoch beachten, dass die Abzüge deutlich geringer ausfallen, beispielsweise entfällt die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung.
Ausbildung als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst
Die Ausbildung im mittleren Steuerdienst dauert insgesamt 24 Monate und besteht aus fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten. In den ersten drei Monaten deiner Ausbildungszeit nimmst du an einem Einführungslehrgang an der Landesfinanzschule teil, anschließend folgt bei der zuständigen Ausbildungsbehörde für acht Monate eine berufspraktische Ausbildung.
An diesen Ausbildungsteil schließt wieder ein Zwischenlehrgang an der Landesfinanzschule an. Dieser Lehrgang dauert zwei Monate und es folgt wieder eine achtmonatige Ausbildungsphase bei der Ausbildungsbehörde. Der Abschlusslehrgang an der Landesfinanzschule dauert drei Monate. Du beendest deine Ausbildung anschließend mit der Laufbahnprüfung.
In dem fachtheoretischen Bereich der Ausbildung erlangst du wichtige Kenntnisse zu Themen wie Staatskunde, Verwaltungskunde, allgemeines Abgabenrecht, Rechtskunde, unterschiedliche Steuerarten, Steuererhebung und mehr.
Im berufspraktischen Teil der Finanzwirt-Ausbildung kannst du deine Theoriekenntnisse in der Praxis anwenden und gleichzeitig erhältst du Einblicke in die Arbeitsweise sowie die Organisation einer Behörde. Während deiner Ausbildungszeit werden monatliche Ausbildungsbezüge in Höhe von etwa 1.200 Euro brutto gezahlt.
Eigenschaften und Voraussetzungen als Finanzbeamter
Da die Ausübung dieses Berufes streng reglementiert ist, darfst du ihn nur dann ausüben, wenn die Qualifikation nachgewiesen wurde. Dies bedeutet, dass du eine Ausbildung mit anschließender Laufbahnprüfung absolvieren musst.
Neben der Ausbildung zum/zur Beamten/Beamtin im mittleren Steuerdienst ist auch für Beamte/Beamtinnen mit anderer Laufbahn eine Zulassung zur Tätigkeit möglich. Wenn eine entsprechende Befähigung vorliegt, können Angestellte mit einschlägiger Vorbildung ebenfalls angestellt werden.
Wenn du diese Ausbildung beim Finanzamt absolvieren möchtest, benötigst du mindestens einen Realschulabschluss. Alternativ wird auch ein Hauptschulabschluss mit einschlägiger Berufsausbildung anerkannt. Zusätzlich musst du aufgrund rechtlicher Vorgaben nachfolgende Kriterien erfüllen:
– deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU)
– Befähigung für ein öffentliches Amt (nicht vorbestraft, guter Leumund, etc.)
– geistige und charakterliche Eignung (wird in speziellem Auswahlverfahren charakterliche und geistige Eignung (wird durch ein Auswahlverfahren festgestellt, hier gibt es bei Bund & Land unterschiedliche Regelungen)
– körperliche Eignung (Feststellung durch ärztliche Einstellungsuntersuchung)
– bestimmte Mindest- bzw. Höchstaltersgrenzen variieren je nach Bundesland)
Bewerbung als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist es unverzichtbar, dass deine Bewerbungsunterlagen ordentlich und fehlerfrei sind. Flüchtigkeitsfehler sind absolut tabu, da Sorgfalt und Genauigkeit für diesen Beruf unverzichtbar sind. Ebenso wie in anderen Berufen bestehen die üblichen Bewerbungsunterlagen aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf sowie relevanten Zeugniskopien.
Im Bewerbungsschreiben kannst du dich auf die Stellenanzeige beziehen und auf die geschilderten Anforderungen eingehen. Wenn du bereits einschlägige Praktika oder Nebenjobs absolviert hast, solltest du dies unbedingt erwähnen. Achte unbedingt auf seriöse Formulierungen und lies den Text noch einmal sorgfältig durch, damit dir keine Flüchtigkeitsfehler unterlaufen.
Der Lebenslauf wird in tabellarischer Form erstellt und enthält eine Auflistung deines bisherigen Werdegangs. Relevante Informationen wie interessante Hobbys oder Fremdsprachenkenntnisse solltest du hier ebenfalls erwähnen.
Trends und Perspektiven für das Berufsbild
Nach der Ausbildung musst du dir um eine mögliche Kündigung keine Sorgen mehr machen, denn als Finanzbeamter darf dir nicht gekündigt werden, außer bei gravierenden Verstößen. Wenn du regelmäßig Weiterbildungen absolvierst, bleiben deine Kenntnisse immer auf dem neuesten Stand und du kannst zusätzlich von guten Aufstiegsmöglichkeiten profitieren.
Mögliche Weiterbildungsthemen sind beispielsweise Rechnungslegung, Insolvenzrecht, Finanz- und Rechnungswesen und Steuerrecht. In Zukunft spielt auch die elektronische Abwicklung von Steuervorgängen eine wichtige Rolle bei den Weiterbildungen.
Wenn du eine Karriere im gehobenen Dienst anstrebst und eine Führungsposition übernehmen möchtest, gibt es mit einem Aufstiegsverfahren durchaus die Möglichkeit zum Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn. Weitere Karrierechancen eröffnen sich dir mit einem Studium. Mögliche Studiengänge sind beispielsweise Steuern und Prüfungswesen, Finanz- und Rechnungswesen/Controlling oder Verwaltungsmanagement.
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