Gehalt – Stimmt der Arbeitslohn? Das richtige Arbeitsenentgelt

Der gerechte Lohn für eine Tätigkeit ist die richtige Motivation für einen Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer der unter bezahlt ist wird so schnell wie möglich versuchen ein Arbeitsverhältnis zu finden, indem das Gehalt angemessen ist und das Arbeitsentgelt motiviert.

Das Arbeitsentgelt ist in den letzten Jahren in Deutschland nicht gestiegen. Eine Folge dieser Entwicklung ist, dass Deutschland sich wieder zum Niedriglohnland entwickelt.

In den letzten 10 Jahren sind in Deutschland mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze mit Festanstellung verloren gegangen, im Zuge dieser Investitionsweigerung der Wirtschaft hat sich ein Arbeitskampf entwickelt, der für das aktuelle Lohn-Dumping verantwortlich ist.

Mindestlohn

Ursächlich für die fallenden Löhne ist der Personalabbau der Wirtschaft, die Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus Billiglohnländern, wie den Ost-Staaten, aber auch die Globalisierung verantwortlich. Der Arbeitnehmer in Deutschland steht in direktem Wettbewerb mit einem Heer von 150 Millionen Wanderarbeitern in China, die fast immer in der Illegalität leben und unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten und wohnen. Aus diesem Grund hat sich ein Wettbewerb entwickelt, der viele Arbeitnehmer in Deutschland mit weniger als dem Sozialsatz in der Geldbörse nach Hause schickt. Auch die Politik hat diese unheilvolle Entwicklung erkannt und eingesehen, dass ein Wettbewerb mit „Arbeitssklaven“ im Fernen Osten nicht möglich ist.

Aus diesem Grund wurde die Initiative „7,50 Euro Mindestlohn gestartet, die allen Arbeitnehmern in Deutschland ein Leben mit „Würde“ ermöglichen sollte. Mittlerweile ist der Mindestlohn in Deutschland in die Gesetzgebung eingeflossen und seit 2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 EUR.

Öffentlicher Dienst

Im Zuge immer leerer Staats- und Landeskassen sind die Tarifverträge im Öffentlichen Dienst neu verhandelt worden. Das neue Tarifrecht der Länder gilt seit dem 01. November 2006. Das bisherige System von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde durch die Jahressonderzahlung abgelöst. Der Lohn im öffentlichen Dienst richtete sich bisher nach dem BAT. Auf Bundesebene gilt nun jedoch der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und auf Landesebene der Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Länderbereich (TV-L) Doch auch im öffentlichen Dienst ist die Investitionsweigerung der Wirtschaft mittlerweile angekommen, was beim Gehalt spürbar ist.

Die Frage nach dem bisherigen Gehalt

In einigen Vorstellungsgesprächen werden Bewerber nach Ihrem bisherigen Gehalt gefragt. Teilweise wird sogar verlangt, dass die letzten Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden sollen. Generell lässt sich sagen, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Die Einkommensverhältnisse zählen zur geschützten Privatsphäre laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BAG, Urteil vom 19.05.1983, Az.: 2 AZR 171/81).

Wenn Sie also während eines Vorstellungsgesprächs nach Ihrem Einkommen gefragt werden, müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. Viele Unternehmen haben sogar in ihren Arbeitsverträgen die Klausel, dass Mitarbeiter nicht über ihr aktuelles Gehalt sprechen dürfen. Diese Klausel ist allerdings rechtlich nicht bindend, der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wem er darüber Auskunft erteilt.

Gesetz zur Lohngleichheit

Es gibt seit 2017 jedoch ein neues Gesetz zur Lohngleichheit, welches darauf abzielt, dass ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine Auskunft über das Gehalt von Kollegen geben müssen. Wohl gemerkt, nicht der Mitarbeiter muss Auskunft geben, sondern der Arbeitgeber. Ziel des Gesetzes ist es die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen. Das betrifft allerdings erst Betriebe mit einer Mitarbeiterzahl von über 200 Personen.

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