Der Arbeitsvertrag in Deutschland regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem gültigen Recht. Der Vertrag kann entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, um einer Beweisschwierigkeit vorzubeugen empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form. Ein Arbeitsvertrag hat durch die gesetzlichen Bestimmungen, die im BGB festgehalten sind, einen festen Rahmen, der dem Arbeitgeber die Vertragsgestaltung vorgibt.
Arbeitsverträge regeln Pflicht und Recht des Arbeitnehmers, aber auch Pflicht und Recht des Arbeitgebers. Hierzu zählen die Höhe des Entgeltes für geleistete Arbeit, aber auch die Dauer der Tätigkeit, die im Formular festgehalten werden.
Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
Ein Vertrag wird normalerweise auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, also unbefristet, aber wenn einige bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, ist ein befristeter Vertrag möglich. Befristungsgründe können sein: die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, der Bedarf an Arbeitsleistung ist nur vorübergehend und andere Gründe.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann maximal auf zwei Jahre festgelegt werden. Bei Existenzgründungen gibt es aber die Möglichkeit, die Arbeitsverträge auf maximal vier Jahre zu befristen. Das Befristen der Verträge ist mittlerweile nicht nur für Minijob, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen die Regel.
Probearbeit
Die Probearbeitszeit darf momentan sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen aufgelöst werden. Für den Tarifvertrag können aber andere Bedingungen gelten.
Der Tarifvertrag – der etwas andere Arbeitsvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine differenzierte Form des Arbeitsvertrages. Wenn beide Parteien Mitglied eines tarifabschließenden Verbandes sind, also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, so gilt der Tarifvertrag und nicht mehr der Arbeitsvertrag.
Auch der Austritt aus dem jeweiligen Verband hat nicht sofort ein Ende des Tarifvertrages zur Folge. In Deutschland herrscht Tarifautonomie, was bedeutet, dass die Tarifpartner die Tarife allein aushandeln, ohne eine Einmischung des Gesetzgebers.
Es gibt zudem unterschiedliche Arten des Tarifvertrages die hier nicht weiter erläutert werden sollen, es gibt den Manteltarifvertrag, den Rahmentarifvertrag, Flächentarifvertrag und einige mehr.
Beispiel für einen Vertrag
Hier finden Sie ein Beispiel für einen Arbeitsvertrag. Das folgende Beispiel enthält alle gängigen und gültigen Punkte die für einen Arbeitsvertrag relevant sind. Er dient jedoch nur der Veranschaulichung für den privaten Gebrauch, er darf nicht veräußert oder gewerblich genutzt werden, bitte beachten Sie unser Copyright.
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