Wer im Arbeitsleben steht, schon einmal krank gewesen ist und deswegen nicht zur Arbeit gehen konnte, der kennt wahrscheinlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Diese Bescheinigung, auch kurz AU genannt, stellt der behandelnde Arzt aus, wenn der Arbeitnehmer aus physischen oder psychischen Gründen nicht arbeitsfähig ist.
Sie wird dem Patienten übergeben und besteht aus 3 unterschiedlichen Zetteln. Eine ist für den Arbeitgeber, die zweite für die Krankenkasse und die dritte für den Patienten selbst.
Interne Regelungen des Arbeitgebers im Krankheitsfall
Jeder Arbeitgeber kann selbst bestimmen zu welchem Zeitpunkt eine Bescheinigung notwendig ist. Viele Unternehmen verlangen erst am dritten oder vierten Krankheitstag die notwendige AU. Sprich, am dritten oder vierten Tag muss die Bescheinigung vorliegen.
Für die ersten Tage der Erkrankung ist oftmals keine Bescheinigung notwendig. Hier gilt die beidseitige Vertrauensbasis und viele Erkrankungen sind zudem rasch wieder vorbei.
Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen über die interne Regelung Auskunft, in der Regel bereits unmittelbar nach Beginn des Arbeitsverhältnisses oder im Arbeitsvertrag. Falls Sie die interne Regelung nicht kennen, empfiehlt sich ein Anruf in der Personalabteilung.
Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern im Intranet die notwendigen Informationen zur Verfügung, falls ein solches vorhanden ist.
Tipp: Können Sie die Bescheinigung nicht zur Post bringen und haben niemanden der dies für Sie erledigen kann, dann rufen Sie ihren Arbeitgeber an und schildern Sie die Situation. Sicherlich wird sich eine Lösung finden.
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Im Krankheitsfall sollte der Arbeitgeber in jedem Fall direkt informiert werden. Sie können Ihrem Vorgesetzten die Information zukommen lassen oder sich direkt an die Personalabteilung wenden.
Der Grund für die Erkrankung ist hierbei nicht notwendig, doch sollten Sie ungefähr abschätzen können wann Sie wieder arbeitsfähig sein werden. Im Zweifel können Sie natürlich erst zum Arzt gehen und dem Arbeitgeber dann die Information zukommen lassen.
Dort wo die Anwesenheit unbedingt erforderlich und dringend ein Ersatz gefunden werden muss, sollte natürlich unmittelbar zum Telefon gegriffen werden. Hier sind firmeninterne Regelungen bindend und können bei grober Fahrlässigkeit zu einer Abmahnung führen.
Wenn zum Beispiel ein Lokführer eines Personenzuges seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, wird er unmittelbar sein Unternehmen informieren.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse
Die Bescheinigung für die Krankenkasse ist in der Regel optional. Erst wenn eine längere Krankheit oder Ausfallzeit droht und der Bezug von Krankengeld notwendig ist, muss die Bescheinigung der Krankenkasse zugeschickt werden.
Weiterführende Informationen: