Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an einer Hochschule sind spezialisierte Angestellte, die in Deutschland an Hochschulen tätig sind und eine Vielzahl von unterstützenden Aufgaben übernehmen.
Diese Position ist oft an Fachbereiche oder Institute innerhalb der Hochschulen gebunden. Die genaue Rolle und Verantwortlichkeiten können je nach Hochschule und Fachbereich variieren, aber im Allgemeinen umfassen die Aufgaben von LfbA an Hochschulen verschiedene Bereiche.
Aufgaben als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hochschule
Lehre und Betreuung
Sie können Lehrveranstaltungen in ihrem Fachgebiet anbieten, sowohl in Form von Vorlesungen als auch von Seminaren oder Übungen. Darüber hinaus betreuen sie oft Studierende in ihrer akademischen Entwicklung, sowohl fachlich als auch persönlich.
Forschungsunterstützung
LfbA können in Forschungsprojekten mitwirken, sei es als Projektmitarbeiter oder durch die Betreuung von Studierenden bei ihren Abschlussarbeiten.
Beratung und Unterstützung
Sie stehen Studierenden oft als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere bei Fragen zur Studienorganisation, zum Studienverlauf oder bei persönlichen Problemen.
Verwaltungstätigkeiten
Neben ihren pädagogischen Aufgaben können LfbA auch administrative Aufgaben innerhalb ihres Fachbereichs oder Instituts übernehmen, wie etwa die Organisation von Prüfungen oder die Mitarbeit in Gremien.
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Gehalt als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Das Gehalt als Lehrkraft für besondere Aufgaben kann je nach Land, Region, Bildungseinrichtung, Erfahrung und Qualifikation variieren. Im Allgemeinen liegt das Gehalt jedoch oft im Bereich des Durchschnittsgehalts für Lehrkräfte, wobei zusätzliche Vergütungen für Spezialisierungen oder Zertifizierungen möglich sind.
In Deutschland beispielsweise könnte das Gehalt einer Lehrkraft für besondere Aufgaben je nach Bundesland und Tarifvertrag zwischen etwa 3.500€ und 4.500€ brutto pro Monat liegen. Sie werden üblicherweise in einer der Entgeltgruppen 11 TV-L bis 14 TV-L (z. B: in NRW) eingruppiert.
Mit steigender Erfahrung und höheren Qualifikationen kann das Gehalt entsprechend steigen.
Ausbildung, Studium und Weiterbildung als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Hochschulen sind in der Regel akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die spezielle Aufgaben im Bereich Lehre, Forschung oder Verwaltung übernehmen und oft im Zusammenhang mit bestimmten Fachgebieten oder Projekten arbeiten.
Um eine Position als LfbA an einer Hochschule zu erlangen, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:
Hochschulabschluss
In der Regel benötigen Sie einen Hochschulabschluss, vorzugsweise auf Master-Niveau oder höher, in einem relevanten Fachbereich. Dies kann beispielsweise Pädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder ein anderes Fach sein. Als akademischer Mitarbeiter sind LfbA aber in der Regel keinem bestimmtem Bereich unterstellt.
Praktische Erfahrung
Erfahrungen in der Lehre, in der pädagogischen Arbeit oder in der Forschung sind oft von Vorteil. Diese können durch vorherige Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, durch Praktika oder durch andere relevante Berufserfahrungen gesammelt werden.
Voraussetzungen als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) an einer Hochschule können je nach Land und Hochschule variieren.
Im Allgemeinen sind jedoch bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen erforderlich, um für diese Position in Betracht gezogen zu werden.
- Abgeschlossenes Hochschulstudium: In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einem pädagogischen oder fachbezogenen Bereich, vorausgesetzt. Ein Masterabschluss oder eine Promotion kann von Vorteil sein, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
- Pädagogische Erfahrung: Erfahrungen im Bereich der Lehre und pädagogischen Arbeit sind oft erforderlich. Dies kann sich auf Unterrichtserfahrung an Schulen, aber auch auf Erfahrungen in der Erwachsenenbildung oder in anderen Bildungseinrichtungen beziehen.
- Fachliche Expertise: Je nach Fachbereich der Hochschule ist eine entsprechende fachliche Expertise erforderlich. Lehrkräfte für besondere Aufgaben können in verschiedenen Fachgebieten tätig sein, daher ist es wichtig, über fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in ihrem spezifischen Fachbereich zu verfügen.
- Spezifische Weiterbildungen: Zusätzliche Weiterbildungen oder Qualifikationen im Bereich der Sonderpädagogik oder der inklusiven Bildung können von Vorteil sein und die Chancen auf eine Anstellung als LfbA erhöhen.
- Soziale und kommunikative Kompetenzen: Da Lehrkräfte für besondere Aufgaben oft eng mit Studierenden arbeiten und auch mit anderen Fachkräften und Institutionen zusammenarbeiten müssen, sind ausgeprägte soziale und kommunikative Fähigkeiten von großer Bedeutung.
Bewerbung auf Stellenangebote als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Die meisten Positionen als LfbA an Hochschulen werden öffentlich ausgeschrieben. Es ist wichtig, sich auf entsprechende Stellenanzeigen zu bewerben und die erforderlichen Unterlagen, wie Lebenslauf, Zeugnisse und ggf. eine Bewerbung oder ein Motivationsschreiben, einzureichen.
Nach Eingang der Bewerbungen werden in der Regel Bewerbungsgespräche und Auswahlverfahren durchgeführt, um die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten auszuwählen. In diesen Gesprächen können Ihre fachliche Qualifikation, Ihre pädagogischen Ansätze und Ihre Motivation für die Position evaluiert werden.
Bei erfolgreicher Bewerbung wird Ihnen ein Arbeitsvertrag angeboten, der die genauen Konditionen Ihrer Anstellung als LfbA an der Hochschule regelt.
Trends und Zukunft für Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Es gibt auch deutliche Kritik an der Existenz der LfbA als akademische Mitarbeiter. Sie werden oft an Hochschulen als befristete günstige Arbeitskräfte eingesetzt, ohne wirklich eine Perspektive dort zu haben.
Für viele wäre die Promotion der nächste Schritt, doch dieser Schritt bleibt den meisten verwehrt. Die Arbeitsdichte ist hoch, in diesem Job übernehmen viele die eigentlichen Aufgaben der Hochschullehrer bzw. Professoren.
Daher ist die Grenze zwischen LfbA und wissenschaftlichem Mitarbeiter oft fließend.
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