Flugbegleiter/Flugbegleiterin – Ausbildung, Gehalt und Voraussetzungen

Ein Beruf viele Bezeichnungen! Offiziell ist die Berufsbezeichnung Flugbegleiter/in, daneben haben sich aber auch einige andere Bezeichnungen etabliert, was teilweise zu Verwirrungen führen kann.

Gängige Berufsbezeichnungen sind weiterhin Steward/Stewardess, Flugsteward/Flugstewardess oder Kabinenbesatzungsmitglied. Der Anteil der Frauen in diesem Beruf liegt bei ca. 70%.

Heute Rom, morgen New York!
Kaum ein anderer Beruf, außer vielleicht Pilot/Pilotin, verspricht so viel Reisetätigkeit wie der Job als Flugbegleiter/Flugbegleiterin. Umgeben von einem romantischen Rahmen ist das Berufsbild der Flugbegleitung fest mit dem Freiheitsgedanken verwurzelt. Wer jedoch ausschließlich aufgrund dieser Vorstellung in den Job einsteigt, der wird sehr schnell wieder auf dem „Boden landen“. Die Abbruchquote unter den Auszubildenden ist relativ hoch.

Aber was macht den Job eigentlich aus?
Wie bereits angedeutet, sind Flugbegleiter für Unternehmen im Bereich des Personenflugverkehrs tätig. Sie sind für das Wohlergehen und die Sicherheit der Passagiere während des Flugs verantwortlich.

Das Aufgabengebiet der Flugbegleitung beginnt quasi am Flughafen mit dem „Boarding“, also dem Betreten des Flugzeugs durch die Passagiere. Der Steward/die Stewardess prüft das Flugticket und begrüßt die Passagiere an Bord des Flugzeugs. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt die Flugbesatzung die Verantwortung für die Fluggäste.

Vor dem Start informieren sie die Fluggäste über die Sicherheitsvorkehrungen, Notausgänge und das Verhalten in Notsituationen. Die Überprüfung des Anschnallgurtes und der Verstauung des Handgepäcks, zählt ebenso dazu.

Nach dem Start beginnt dann ein weiterer wesentlicher Teil, der im Service-Bereich liegt. Hierunter fällt die Versorgung der Passagiere mit Getränken und Essen, der Verkauf von Duty-Free-Artikeln oder weiteren Artikeln der Fluggesellschaft.

Je nach Flugdauer wird die Kabinenbesatzung nach erfolgter Landung ausgewechselt, oder fliegt weiter bzw. zurück. Die ausgewechselte Kabinenbesatzung bleibt in der Regel vor Ort und wird dort in einem Hotel einquartiert, um dann am folgenden Tag wieder den nächsten Flug anzutreten.

Video zum Berufsbild Flugbegleiter/in (Lufthansa)

Gehalt und Ausbildungsvergütung als Flugbegleiter/Flugbegleiterin

In einigen Fällen kann die Ausbildung zum Flugbegleiter von der Fluggesellschaft selbst durchgeführt werden, während in anderen Fällen externe Schulen oder Institutionen die Ausbildung anbieten können.

Typischerweise wird während der Ausbildung zum Flugbegleiter in der Regel keine reguläre Ausbildungsvergütung gezahlt, da die Ausbildung selbst als Teil des Einstellungsprozesses angesehen wird.

Stattdessen können Fluggesellschaften während der Ausbildung möglicherweise bestimmte Kosten wie Schulungsgebühren, Unterkunft und Verpflegung übernehmen oder Vergünstigungen wie kostenlose Flugtickets oder andere Leistungen anbieten.

Das Gehalt eines Flugbegleiters kann je nach Fluggesellschaft, Erfahrung, Standort und anderen Faktoren variieren.

Im Allgemeinen liegt das Einstiegsgehalt für Flugbegleiter in den meisten Ländern zwischen etwa 1.500 und 3.000 Euro brutto pro Monat. Mit zunehmender Erfahrung und Dienstalter kann das Gehalt jedoch steigen.

Einige Fluggesellschaften bieten zusätzliche Vergünstigungen wie kostenlose oder vergünstigte Flüge für Mitarbeiter und deren Familienmitglieder an, die das Gesamtpaket attraktiver machen können.

Es ist auch üblich, dass Flugbegleiter Zulagen für Überstunden, Nachtarbeit und internationale Flüge erhalten.

Ausbildung als Flugbegleiter/in

Der Beruf ist kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er unterliegt allein den Fluggesellschaften, die in eigenen Lehrgängen den/die Steward/Stewardess ausbilden.

Ausbildungsdauer

Hier gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb je nach Fluggesellschaft die Dauer der Ausbildung zur Flugbegleitung unterschiedlich ist und zwischen 6 Wochen und 4 Monaten variieren kann. Ebenso unterschiedlich sind auch die Ausbildungsinhalte für diesen Job.

Es gibt Fluggesellschaften, die bewusst während der Ausbildung zum Flugbegleiter/zur Flugbegleiterin auf die Vermittlung von praktischer Erfahrung setzen und Trainingsflüge anbieten, andere verzichten ganz auf diesen Aspekt.

Während der Ausbildung erfolgt keine Ausbildungsvergütung, zudem sind teilweise Kosten für Arbeitsmittel oder Lehrgänge zu entrichten.

Für die Ausbildung als Steward/Stewardess gibt es keine vorgeschriebene Schulbildung, die als Zugangsvoraussetzung dient. Die Zulassungskriterien werden vom jeweiligen Lehrgangsveranstalter selbst festgelegt.

In der Regel sollten Bewerber mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und fließend Deutsch und Englisch sprechen. Teilweise gilt sogar eine gewisse Mindestgröße und ein bestimmtes Körpergewicht als Voraussetzung, was allerdings mit dem sogenannten Anti-Diskriminierungsgesetz kollidiert.

Der Abschluss der Flugbegleiter-Ausbildung erfolgt mittels einer internen Prüfung durch die Fluggesellschaft bzw. den Lehrgangsveranstalter.

Dieser Beruf ist nichts für Personen mit Flugangst. Die eigene Flugtauglichkeit ist Voraussetzung und sollte daher vorher intensiv getestet werden.

Eigenschaften und Voraussetzungen als Steward/Stewardess

Eines sollte jedem Interessenten für den Beruf als Flugbegleitung klar sein – mit akuter Flugangst braucht sich niemand zu bewerben. Wer noch nie in einem Flugzeug gesessen hat, sollte unbedingt im Vorfeld seine Flugtauglichkeit testen, eventuell mit einem Flug in den Urlaub. Wem das Fliegen in einem Passagierflugzeug nicht unangenehm ist, der kann eine Bewerbung riskieren.

Flugbegleiter sollten nicht kontaktscheu sein, sondern eine gute Kommunikationsfähigkeit aufweisen. Soziale Kompetenz und eine Serviceorientierung stehen in diesem Beruf im Vordergrund. Ein souveränes Auftreten, auch in schwierigen Situationen, ist notwendig, um zum Beispiel Angstzuständen oder einer Panik der Passagiere vorzubeugen.

Stewards/Stewardessen sind sehr viel unterwegs und eher selten zuhause in den eigenen vier Wänden. Stress gehört zum Beruf, ebenso außerhalb des Flugzeugs. Zum einen durch Schichtarbeit, zum anderen durch immer kürzere Aufenthaltszeiten.

Bewerbung als Flugbegleiter/in

Eine Bewerbung als Flugbegleiter/Flugbegleiterin kann mit einer klassischen schriftlichen Bewerbungsmappe mit Anschreiben und Lebenslauf erfolgen, oder aber durch eine Online-Bewerbung.

In wohl kaum einem anderen Beruf wird mehr auf das äußere Erscheinungsbild geachtet als bei der Stewardess oder dem Steward. Wenn Bewerbungsfotos angefertigt werden, sollte darauf geachtet werden. Eine Bewerbung als Flugbegleitung mit einem kritikfähigen Bild hat nicht sehr große Chancen auf Erfolg.

Das Bewerbungsanschreiben sollte gut formuliert sein und unmissverständlich ausdrücken, dass die Motivation und die Qualifikation vorhanden sind. Der Lebenslauf sollte tabellarisch erstellt werden und chronologisch den Werdegang der angehenden Flugbegleitung widerspiegeln.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks!

Berufliche Zukunft und Trends für Flugbegleiter

Die berufliche Zukunft für Flugbegleiter hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Entwicklung der Luftfahrtbranche, technologische Fortschritte und Veränderungen in den Reise- und Arbeitsgewohnheiten.

Die Aussichten auf einen Job als Flugbegleitung sind sehr gut, seit der Covid-19-Pandemie steigen die Flugzahlen wieder.

Die COVID-19-Pandemie hat zudem die Bedeutung von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen im Luftverkehr hervorgehoben. Flugbegleiter könnten in Zukunft vermehrt Schulungen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen an Bord übernehmen.

Die Luftfahrtbranche steht unter Druck, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren. Flugbegleiter könnten in Zukunft verstärkt in Initiativen zur Nachhaltigkeit und Umweltschutzmaßnahmen involviert werden, wie z.B. Schulungen zum sparsamen Energieverbrauch an Bord oder Maßnahmen zur Reduzierung von Abfall.

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