Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in – Ausbildung, Voraussetzungen, Gehalt und berufliche Chancen

Du besitzt Einfühlungsvermögen und kümmerst dich gerne aufopferungsvoll um hilfsbedürftige Menschen? Dann ist vielleicht eine Ausbildung zur Betreuungskraft genau das richtige Tätigkeitsfeld für dich. Du unterstützt Senioren und Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung des Alltags und betreust sie auch bei der Freizeitgestaltung.

Betreuungskräfte oder Alltagsbegleiter/innen sind in der Regel in Alten- und Pflegeheimen oder ähnlichen Pflegeeinrichtungen tätig, sie können jedoch auch in Privathaushalten eingesetzt werden.

Dort unterstützen sie die Pflegekräfte bei der täglichen Arbeit, denn diese haben im stressigen Arbeitsalltag meist nur wenig Zeit für zusätzliche Betreuungsmaßnahmen. Der Beruf wurde im Zuge der Pflegereform im Jahr 2008 ins Leben gerufen und soll dem bestehenden Personalmangel im Pflegebereich entgegenwirken.

Zu deinen Aufgaben gehören beispielsweise die Organisation von Spielenachmittagen oder Gymnastik- und Tanzveranstaltungen. Du bastelst, malst und singst mit den Menschen und hörst ihnen zu. Der zwischenmenschliche Kontakt ist besonders wichtig, da er das Wohlbefinden der hilfsbedürftigen Personen deutlich steigern kann.

Auch die Begleitung im Umgang mit neuen Lebenssituationen ist ein wichtiger Punkt. Insbesondere Patienten und Patientinnen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen benötigen hier meist besondere Hilfestellung. Weitere Aufgabenbereiche umfassen zudem hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie organisatorische Aufgabenbereiche.

Video zum Berufsbild Alltagsbegleiter

Unterwegs mit der Alltagsbegleiterin

Gehalt und Verdienst als Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in

Während der Ausbildung zur Betreuungskraft wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Dein monatliches Bruttoeinkommen mit einer Vollzeitstelle liegt aufgrund der geringeren Anforderungen in der Regel unterhalb der Verdienstmöglichkeiten von ausgebildeten Pflegekräften.

Entscheidend für die Höhe deines Einkommens sind neben der Ausbildung und der Berufserfahrung auch weitere Aspekte wie das Bundesland sowie die Größe der Einrichtung, in der du tätig bist. Auch dein Verantwortungsbereich spielt diesbezüglich eine entscheidende Rolle.

Generell kannst du als Betreuungskraft mit einem durchschnittlichen Einkommen von etwa 1.600 bis 2.200 Euro brutto pro Monat rechnen. In einigen Einrichtungen kannst du mit der Zeit auch bis zu 2.600 Euro brutto pro Monat verdienen. Zusätzlich zur steigenden Berufserfahrung können sich auch weitere Fortbildungen positiv auf deine Verdienstmöglichkeiten auswirken.

Ausbildung als Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in

Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b (ehemals 87b), 53c SGB XI dauert je nach Ausbildungsstätte zwischen 2,5 und 3 Monaten. Es müssen mindestens 160 Unterrichtsstunden absolviert werden, bei einigen Trägern umfasst die Ausbildung auch bis zu 250 Stunden. Neben dem Theorieunterricht gehört auch ein praktischer Teil zum Umfang.

Der praktische Ausbildungsbereich unterteilt sich in eine Hospitation zur Orientierung (1 Woche / 40 Stunden) und ein Betreuungspraktikum (2 Wochen). Nach dem Ende der Weiterbildung steht eine praktische und theoretische Prüfung an.

Auf dem Stundenplan stehen Themen wie:

– Psychologie
– Stress- und Konfliktlösung
– Demenzerkrankung
– Bewegungsübungen & Freizeitgestaltung
– Gesprächstechniken
– Stärkung der Empathie
– Hygiene
– Ernährungslehre
– rechtliche Vorgaben

Häufig werden diese Weiterbildungskurse von Altenpflegeschulen, kirchlichen und privaten Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein Fernstudium bei einer zertifizierten Akademie zu absolvieren. Unabhängig von der Ausbildungsstätte handelt es sich hier lediglich um eine Qualifizierung und nicht um eine anerkannte Berufsausbildung.

In der Ausbildung erhalten Altenpfleger eine Ausbildungsvergütung. Diese Ausbildungsvergütung ist bei Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nach Tarif wie folgt gegliedert:

Bisher war die Tätigkeit als Betreuungskraft nach Paragraf 87b des SGB XI geregelt, nun sind es § 43b, §53c und §45. Hier ist klar definiert, wer Anspruch auf die Pflegeleistung hat und wie die Rechte definiert sind.

Voraussetzungen für Betreuer/Alltagsbegleiter nach § 43b (ehemals 87b)

Die Voraussetzungen für Betreuer oder Alltagsbegleiter nach § 43b sind in Deutschland gesetzlich geregelt. § 43b ist ein Paragraf im Sozialgesetzbuch (SGB XI) und regelt die Qualifikation und Tätigkeiten von Betreuungskräften in der stationären Altenpflege. Hier sind die grundlegenden Voraussetzungen:

Mindestalter und persönliche Eignung:

Betreuer nach § 43b müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die persönliche Eignung für die Betreuung älterer Menschen mitbringen. Dies umfasst unter anderem soziale Kompetenz, Empathie und Kommunikationsfähigkeit.

Ausbildung und Qualifikation:

Die Betreuer müssen eine 160-stündige Qualifizierung absolvieren, die sich aus einem 80-stündigen theoretischen und einem 80-stündigen praktischen Teil zusammensetzt. Diese Qualifizierung kann in Form von Lehrgängen, Schulungen oder Weiterbildungen erfolgen. Sie umfasst Themen wie Grundlagen der Pflege, Kommunikation, Ernährung, Bewegungsförderung und rechtliche Aspekte.

Gesundheitliche Eignung:

Betreuer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, die Betreuungsaufgaben wahrzunehmen. Ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung bestätigt, kann erforderlich sein.

Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen:

Es ist von Vorteil, wenn Betreuer bereits Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen gesammelt haben, sei es in der Familie, durch ehrenamtliche Tätigkeiten oder berufliche Erfahrungen.

Polizeiliches Führungszeugnis:

In der Regel wird ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangt, um sicherzustellen, dass keine relevanten Straftaten begangen wurden.

Erste-Hilfe-Kurs:

Oftmals wird ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs als Teil der Qualifikation vorausgesetzt.

Fort- und Weiterbildung:

Betreuer sollten bereit sein, sich regelmäßig fortzubilden und weiterzuentwickeln, um auf dem neuesten Stand in der Altenpflege zu bleiben.

Es ist ratsam, sich vor Beginn der Qualifizierung über die konkreten Anforderungen in dem jeweiligen Bundesland zu informieren.

Bewerbung als Betreuungskraft / Betreuungsassistent/in

Neben einem Anschreiben und dem tabellarischen Lebenslauf gehören auch Kopien von Zeugnissen und Praktikabescheinigungen zu den obligatorischen Bewerbungsunterlagen.

Im Bewerbungsschreiben hast du die Möglichkeit, deinen potenziellen Arbeitgeber von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten zu überzeugen. Du schilderst hier, was dich zu deiner Berufswahl motiviert hast und welche Berufserfahrung du bereits vorweisen kannst.

Deinen genauen Werdegang von Schule über Ausbildung bis zu Tätigkeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern listest du im tabellarischen Lebenslauf auf. Hier kannst du auch absolvierte Praktika, relevante Nebenjobs, ehrenamtliche Tätigkeiten und vorhandene Fremdsprachenkenntnisse erwähnen.

Achte unbedingt darauf, dass dir keine Rechtschreib- und/oder Grammatikfehler unterlaufen. Auch unvollständige Unterlagen hinterlassen keinen guten Eindruck. Vor dem Absenden solltest du die Bewerbungsunterlagen daher unbedingt eingehend kontrollieren.

Weitere Tipps zur Bewerbung!

Trends und Zukunft als Betreuungsfachkräfte nach § 43b

Aufwertung der Betreuungsfachkräfte: Die Bedeutung von Betreuungsfachkräften nach § 43b nimmt zu, da die psychosoziale Betreuung und Aktivierung von Bewohnern in stationären Einrichtungen immer wichtiger wird.

Fachliche Weiterentwicklung:

Weiterbildungen und Qualifikationen im Bereich der Alten- und Krankenpflege sowie spezielle Fortbildungen für Betreuungsfachkräfte bieten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Therapeutische Ansätze in der Betreuung:

Neben der reinen Unterstützung im Alltag gewinnen therapeutische Ansätze wie beispielsweise Ergo- und Musiktherapie in der Betreuungsarbeit an Bedeutung.

Integration von Technologie:

Die Integration von technologischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise digitale Kommunikationsmöglichkeiten oder interaktive Spiele, kann die Betreuungsarbeit bereichern und die Aktivierung der Bewohner unterstützen.

Personenzentrierte Betreuung:

Ein individueller Ansatz, der die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner in den Mittelpunkt stellt, gewinnt an Bedeutung. Dies erfordert einfühlsame und empathische Betreuungsfachkräfte.

Kooperation im interdisziplinären Team:

Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Pflegekräften, Therapeuten und Ärzten wird immer wichtiger, um eine umfassende Versorgung und Betreuung sicherzustellen.

Anforderungen an die Qualitätssicherung:

Die Erwartungen an die Qualität der Betreuungsdienstleistungen steigen, was die Bedeutung von Qualitätsmanagement und regelmäßigen Schulungen für Betreuungsfachkräfte betont.

Berufliche Vielfalt:

Betreuungsfachkräfte nach § 43b haben die Möglichkeit, in verschiedenen Settings wie stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten tätig zu sein.

Selbstständigkeit in der Betreuungsarbeit:

Betreuungsfachkräfte haben die Möglichkeit, eigenständig Projekte zu initiieren, Freizeitangebote zu gestalten und die Lebensqualität der Bewohner aktiv zu verbessern.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards:

Die Kenntnis und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, wie beispielsweise das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist für Betreuungsfachkräfte von großer Bedeutung.

Die Betreuungsfachkräfte nach § 43b werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle in der stationären Pflege einnehmen.

Ähnliche Berufsbilder wie Betreuungsfachkräfte nach § 43b:

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