Spannende Gerichtsfälle und der Streit um Gerechtigkeit. Die Arbeit in Gerichtssälen und von Richtern hat dich schon immer interessiert? Du möchtest aber lieber im Hintergrund agieren als selbst Entscheidungen treffen zu müssen oder Menschen vor Gericht zu verteidigen? Vielleicht strebst du auch einen Beruf an, bei dem man verbeamtet werden kann?
Dann solltest du dich eingehender mit dem Berufsbild beschäftigen. Wir erläutern dir nachstehend, weshalb der Beruf so attraktiv ist.
Video zum Berufsbild Justizfachangestellte/r
Gehalt als Justizfachangestellte/r
Die Ausbildung als Justizfachangestellte/r beträgt drei Jahre. Dabei bezieht der Auszubildende in der Regel ein Gehalt in Höhe von 840 Euro (brutto) im ersten Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr erhält er 890 Euro (brutto) und im dritten Jahr wird ein Gehalt in Höhe von 940 Euro (brutto) gezahlt.
Der Verdienst ist aufgrund des Tarifs im öffentlichen Dienst (kurz „TV-L“) klar geregelt. Im mittleren Dienst und als Justizfachangestellte/r sind die Gruppen E5 bis E8 vorgegeben. Je höher die Entgeltgruppe bzw. die Gehaltsstufe ist, desto höher ist auch das zu zahlende Gehalt. Während man die nächsthöhere Gehaltsstufe mit fortschreitendem Alter und Berufserfahrung automatisch erreicht, muss man in eine höhere Entgeltgruppe befördert werden.
Nach der Ausbildung werden Justizfachangestellte automatisch in Stufe 1 von Gruppe E5 geordnet. Hier liegt das Gehalt bei rund 2.000 Euro (brutto) monatlich. Wer die Gruppe E5 nie verlässt, wird nach einigen Jahren Berufserfahrung bis zu 2.600 Euro (brutto) verdienen.
Wer es hingegen schafft, in die Gruppe E8 zu gelangen, verdient zwischen 2.300 und 3.000 Euro (brutto) monatlich. Bei einer Verbeamtung werden Justizfachanagestellte nach Besoldnungsverordnung A bezahlt und dort in die Gruppen A6 und A7 eingestuft. Aufgrund des Beamtenstatus muss weder in die Renten-, noch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, was den Vorteil von geringeren Abzügen mit sich bringt. Das Gehalt liegt dann zwischen 1.900 und 2.600 Euro (brutto).
Ausbildung als Justizfachangestellte/r
Die Berufsausbildung beträgt in der Regel drei Jahre; in einigen Bundesländern auch nur 2,5 Jahre. Das theoretische Fachwissen wird im Berufskolleg oder der Verwaltungsfachschule vermittelt, wo du die Hälfte der Ausbildungsdauer verbringt. Die restliche Zeit befindest du dich als angehender Justizfachangestellter in der Ausbildungsstätte. Diese sind häufig das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft, in einigen Fällen jedoch auch Insolvenz- oder Registergerichte bzw. Grundbuchämter.
Das Aufgabenfeld der Justizfachangestellten ist breit gefächert. Dementsprechend weitreichend sind auch die Kenntnisse, die während der Ausbildung vermittelt werden. Im Berufskolleg bzw. der Verwaltungsfachschule werden theoretische Grundlagen, zum Beispiel zur Führung eines Verhandlungsprotokolls oder der Fristenkontrolle vermittelt.
Besonders wichtig sind auch die gesetzlichen Vorschriften, so dass angehende Justizfachangestellte sich ein umfangreiches juristisches Fachwissen aneignen muss. Ebenfalls gelehrt werden das Formulieren von Texten, das Beglaubigen von Protokollen und Schriftstücken sowie das Führen von Registern und Berechnen von Kosten.
Zusätzlich zu den fachspezifischen Kenntnissen fallen allgemeine Sekretariatsarbeiten sowie Büro- und Verwaltungsaufgaben in den Tätigkeitsbereich der Justizfachangestellten, die es zu erlernen gilt.
Im Ausbildungsbetrieb selbst durchläuft der Auszubildende verschiedene Stationen und sitzt unter anderem an der Zentrale, wo Rechtsanwaltskanzleien, Bürgern und Bürgerinnen Auskunft erteilt werden muss. Oder im „Back-Office“, wo du Richtern, Staatsanwälten und Insolvenzrechtlern etc. zuarbeitest. Eventuell auch im Gerichtssaal, wo der Auszubildende Protokoll führt.
Im zweiten Ausbildungsjahr ist eine schriftliche Zwischenprüfung abzulegen. Wer diese erfolgreich besteht, kommt ins nächste und letzte Ausbildungsjahr und muss am Ende die Abschlussprüfung bestehen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Diese muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, welcher von der zuständigen Stelle des Bundeslandes errichtet wurde.
Voraussetzungen und Eigenschaften für die Justiz
Als Justizfachangestellte/r ist man das Allround- und Organisationstalent bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen juristischen Organisationen. Hier ist es wichtig, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und sehr sorgfältig zu arbeiten.
Vor allem in Bezug auf das Protokollieren ist eine detail- und wahrheitsgetreue Wiedergabe notwendig. Gleiches gilt für die Fristenberechnung und -kontrolle, um weitreichende negative Konsequenzen zu vermeiden. Wichtig ist daher eine sehr gute Ausdruckskraft in Wort und Schrift, vor allem, wenn es darum geht, im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern zu stehen.
Aufgrund der sensiblen Informationen, welche man in diesem Beruf erlangt, ist eine hohe Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit unabdingbar. Ein mathematisches Verständnis ist zum Erstellen von Kosten- und Zinsrechnungen sinnvoll.
Für die Ausbildung zum / zur Justizfachangestellten kann sich jeder bewerben, der mindestens einen Hauptschulabschluss besitzt. Gerne gesehen sind jedoch Bewerber mit mittlerer Reife, dem Abitur oder Fachabitur.
Bewerbung als Justizfachangestellte/r
Um eine Ausbildung in dem Berufsbild beginnen zu können, ist es notwendig, sich zuvor bei einem auszubildenden Betrieb zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt in der Regel auf postalischem Weg in Form einer Bewerbungsmappe und sollte ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, einen lückenlosen Lebenslauf und die wichtigsten Zeugnisse und Zertifikate enthalten.
Aufgrund der vom Bundesland festgelegten schulischen Ausbildungssemester sollte man sich zuvor über die Bewerbungsfristen informieren, um überhaupt als Auszubildender in die engere Wahl zu kommen. Aufgrund der Wichtigkeit von Rechtschreibung und Grammatik sollte versucht werden, eine grammatikalisch korrekte Bewerbung einzureichen.
Zukunft und Trends für das Berufsbild
Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsgerichte sind aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Wo man hinsieht, ist fast jede Entscheidung – sei es auch nur ein Grundstücksverkauf – mit einem Behördengang verknüpft. Aufgrund dessen ist der Beruf des / der Justizfachangestellten ein relativ sicherer Beruf und der Bedarf nach Fachkräften wird immer vorhanden sein.
Dank der Möglichkeit, verbeamtet zu werden, ist dieser Beruf besonders lukrativ und sicher. Denn neben weniger Sozialabgaben, ist man als Beamter auch für die Zukunft gut abgesichert, nicht nur wegen der Sozialversicherungen, sondern auch hinsichtlich einer fast nicht vorhandenen Kündbarkeit. Dementsprechend begehrt sind dies Ausbildungsplätze für diesen beruf in Deutschland.
Ähnliche Berufsbilder: