Wie wird die Betriebsrente versteuert? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur betrieblichen Altersvorsorge? Ist die Betriebsrente sinnvoll? Was gilt es zu beachten? Und was ändert sich in 2017 für Betriebsrentner?
Auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Beitrag die Antworten.
Was ist die Betriebsrente eigentlich?
Sie ist mittlerweile eine notwendige Stütze der Rentenversicherung und sollte in jedem guten Arbeitsvertrag zu finden sein. Tariflich gebundene Unternehmen haben sie bereits seit Jahrzehnten, und haben im Gegenzug zufriedene und abgesicherte Mitarbeiter.
Bei den aktuell Beschäftigten in Deutschland liegt der Anteil der Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente bei ca. 57%. Besonders wenig Arbeitnehmer in Niedriglohnsektor, welcher in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, besitzen eine betriebliche Altersvorsorge.
Bei den aktuellen Rentnern können ca. 30% diese Rentenversicherung genießen. Diese Zahlen stagnieren seit Jahren, weil Unternehmer sich hier vielfach aus der Verantwortung nehmen für ihre Mitarbeiter vorzusorgen.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Seit 1974 ist das Betriebsrentengesetz in Kraft, welches besagt, dass Mitarbeiter weiterhin einen Anspruch auf die erworbene Betriebsrente haben, selbst wenn sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Heute ist das selbstverständlich, wo nur noch selten jemand sein ganzes Arbeitsleben in der gleichen Firma verbringt.
Ist die Betriebsrente sinnvoll?
Nicht immer ist die angebotene Betriebsrente für Arbeitnehmer sinnvoll. Vielfach werden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen einfach private Lebensversicherungen ins Boot geholt.
Hierbei schließt der Arbeitnehmer bei der Versicherung eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung ab und der Arbeitnehmer gibt einen Anteil hinzu. Die Höhe des Beitrages ist dabei festgelegt. Nicht immer ist das ein gutes Geschäft für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber schon.
Der Arbeitnehmer kommt zwar seiner Verpflichtung nach, die Altersvorsorge angeboten zu haben, jedoch gibt es Deals zwischen Arbeitgeber und der Versicherung. Wenn beispielsweise 20 Mitarbeiter des Unternehmens einen Vertrag abschließen, bekommt der Chef eine Lebensversicherung beitragsfrei, oder ähnlich.
Was gilt es zu beachten?
Folgendes fiktives Beispiel: Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Lebensversicherung bei der XY-Versicherung an. Der Arbeitnehmer muss mindestens 75 Euro monatlich einzahlen. Das Geld wird als Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttolohn abgezogen, führt aber auch dazu, dass weniger in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, da sich der Bruttolohn verringert. Das wird oftmals verschwiegen.
Der Arbeitgeber spart dadurch sogar ordentlich, weil es seine Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung für den Arbeitnehmer verringert. Früher war er nicht verpflichtet diese Ersparnis an den Arbeitnehmer weiterzugeben, jetzt MUSS er mindestens 15 % Zuschuss hinzugeben.
Beim Stand der aktuellen Garantieverzinsung (ab 01.01.2022 nur noch 0,25 %) kann der Zugewinn bereits durch die Inflation schnell aufgebraucht sein. Keine wirklich gute Vorsorge für den Arbeitnehmer, wenn der Nachteil der Entgeltumwandlung nicht ausgeglichen wird.
Für die betriebliche Rentenversicherung gilt daher: Informieren Sie sich vor Abschluss von unabhängigen Beratern, ob die angebotene Vorsorge wirklich für sie zielführend ist.
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Bundesregierung hat 2017 das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Schonmal ein toller Name, aber hält das neue Gesetz auch was es verspricht?
Es gibt einige Änderungen, hier sind die wichtigsten im Detail:
Für Geringverdiener bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 2.200 € gibt es Anreize bei den Arbeitgebern. Zahlt ein Unternehmen mindestens 240 € in eine betriebliche Zusatzvorsorge, so kann das Unternehmen 30% der Lohnsteuer des Arbeitnehmers behalten, welche mit der Verrechnung der abzuführenden Lohnsteuer gezahlt wird.
Im Rahmen des neuen Gesetzes werden zudem die staatlichen Zuschüsse zu Riester-Verträgen erhöht, von 154 Euro auf 175 Euro jährlich. Das ist jetzt erstmal nicht so spannend und kein großer Wurf, geplant waren ursprünglich aber nur 165€.
Zudem werden die Arbeitnehmer bei den Renditen der bAV aus der Haftung genommen. Sprich, für die eingezahlten Beiträge stehen sie weiterhin in der Haftung, nicht jedoch für die versprochenen Renditen. Das macht es Arbeitnehmern jedoch nicht leichter die Altersvorsorge zu kalkulieren, sie müssen zukünftig nur noch mit den Beiträgen rechnen.
Kritiker halten das Gesetz für zu lasch und arbeitgeberfreundlich. Es tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Fazit der betrieblichen Altersvorsorge
Oftmals lohnt es sich kaum in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Besonders bei Direktversicherungen macht das wenig Sinn. In der Regel verdient die Versicherung und der Arbeitgeber sogar daran, wenn der Arbeitnehmer eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge abschließt. Der Gesetzgeber hat es wieder einmal leider versäumt eine wirklich gute betriebliche Altersvorsorge auf den Weg zu bringen.
Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall „unabhängig“ persönlich beraten lassen, entweder durch Betriebsräte oder Gewerkschaften.