Wer gewerblich, selbstständig oder in einem Angestelltenverhältnis, mehr als 8 Personen befördert, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, kurz FzF genannt. Diese wird umgangssprachlich als Personenbeförderungsschein bezeichnet.
Eine solche Bescheinigung ist also notwendig, wenn man in Deutschland ein Taxi fahren möchte. Unternehmen wie Uber versuchen den Gesetzgeber dazu zu bewegen diesen Sachverhalt zu ändern, um in Deutschland ihr Geschäft aufzubauen, genau wie in anderen europäischen Ländern.
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss mindestens das 21. Lebensjahr des Fahrers erreicht sein und natürlich ein Führerschein der Klasse B vorhanden sein. Zudem ist eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren Grundvoraussetzung.
Des Weiteren ist der Nachweis einer umfassenden Ortskenntnis notwendig. Diese wird in Form einer Prüfung ermittelt, welche entweder mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Die Regelungen sind hier je nach ausstellender Kommune unterschiedlich geregelt.
Ein notwendiges medizinisches Gutachten zur Arbeitsfähigkeit wird ebenfalls verlangt. Diese Untersuchung wird in der Regel von einem Arbeitsmediziner durchgeführt und ausgestellt. Die Straßenverkehrsämter geben Auskunft, welche Ärzte hierzu berechtigt sind.
Die erneute Prüfung der Sehkraft wird unabhängig von dieser Untersuchung verlangt. Ein Sehtest bei einem Optiker reicht hier aus.
Für die Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines muss der Fahrer polizeilich ein unbeschriebenes Blatt sein. Dem Antrag muss daher ein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden. Diese werden über die örtlichen Einwohnermeldeämter beantragt.
Wo und wie wird der Personenbeförderungsschein ausgestellt?
Der Antrag wird in der Regel bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern gestellt. Hier müssen Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden sowie die anderen notwendigen Nachweise.
Kosten für den Personenbeförderungsschein
Insgesamt liegen die Kosten für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zwischen ca. 150 und 200 Euro.
Für den Sehtest werden die gesetzlich festgeschriebenen 6,43 Euro verlangt. Das polizeiliche Führungszeugnis schlägt mit einer Gebühr von ca. 10-20 Euro zu Buche.